Die elektronische Lohnsteuerkarte
Du musst jetzt auch Lohnsteuern zahlen. Dein Arbeitgeber erledigt das für dich. Er zieht den entsprechenden Betrag gleich von deiner Ausbildungsvergütung ab. Um den Steueranteil zu berechnen, gab es bisher die Lohnsteuerkarte. Seit Januar 2013 wurde die Karte aus Papier durch das elektronische Verfahren "ELStAM" (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Wenn du deine Ausbildung (…) beginnst und damit zum ersten Mal berufstätig bist, musst du deinem Arbeitgeber diese Angaben machen:
deine Steueridentifikationsnummer
dein Geburtsdatum
unter Umständen deine Religionszugehörigkeit
eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung dein erstes Dienstverhältnis ist Wenn die Ausbildung nicht dein erstes Dienstverhältnis ist, du verheiratet bist oder ein Kind hast, musst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Ersatzbescheinigung "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale 201[7]" beantragen.
Krankenversicherung
Als Auszubildender bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert, sondern selbst "krankenver-sicherungspflichtig". Informier dich, welche Krankenkasse für dich am günstigsten ist. Die Beitragssätze sind bei allen Kassen gleich. Schaue dabei nicht nur darauf, ob ein Zusatzbeitrag erhoben wird, sondern auch, welche Leistungen es dafür gibt.
Sozialversicherungsausweis
Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden automatisch von deiner Ausbildungsvergütung abgebucht. Was dann übrig bleibt, ist der "Nettolohn". Sobald du krankenversichert bist, bekommst du den Sozialversicherungsausweis.
Girokonto
Deine Ausbildungsvergütung überweist dein Arbeitgeber auf dein Girokonto. Dafür braucht er deine Bankverbindung - also Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen der Bank oder Sparkasse. Hast du noch kein Konto, leg dir eins zu. Vergleiche die Angebote, denn bei manchen Banken musst du als Azubi keine Kontogebühren zahlen.
Ärztliche Bescheinigung
Du brauchst eine "ärztliche Bescheinigung" dafür, dass du für den gewählten Beruf auch gesundheitlich geeignet bist. Mach also einen Untersuchungstermin bei deinem Hausarzt aus.
Polizeiliches Führungszeugnis
Für einige Ausbildungen ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Wenn dein Arbeitgeber eines von dir haben möchte, kannst du es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern. Informier dich auch darüber:
Haftpflichtversicherung
Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den Folgen. Frag deine Eltern, ob sie eine private Haftpflichtversicherung haben und ob du in der Ausbildung noch bei ihnen mitversichert bist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Es kann passieren, dass du z.B. wegen einer Krankheit deinen gerade begonnenen Beruf nicht mehr ausüben kannst und damit "berufsunfähig" wirst. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann dann einspringen. Erkundige dich bei Versicherungen.
Vermögenswirksame Leistungen Frag deinen Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen. Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Bei deiner Bank bekommst du dann weitere Infos zu den verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
Quelle: http://www.planet-beruf.de/Schritte-vor-dem-ers.2013.0.html
Portal im Internet mit hilfreichem Wissen für zukünftige Auszubildende
www.azubiyo.de/azubi-wissen
Azubi-Rechte
Was ein Azubi darf und was nicht, was er tun muss und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten eines Azubis sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen.
Vergütung: Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, dass er eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommt.
Ausbildungsmittel: Daneben hat er Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.
Freistellung: Dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit frei bekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht: Das ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen.
Ausbildungsziel: Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.
Kündigungsrecht: Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden.
Zeugnis: Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.